Allgemeine Geschäftsbedingungen mk-mediadesign
Stand: 10/2023
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen mk-mediadesign, Inhaberin Marion Kaiser, Lengenfeld 8, 95679 Waldershof, Deutschland, (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.mk-mediadesign.com/agb jederzeit abrufbar.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der Agentur.
2.2 Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
2.3 Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Agentur in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
2.4 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
3. Leistungen
3.1 Die Einzelheiten der von der Agentur für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
3.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Agentur nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
3.3 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
3.4 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
4. Mitwirkungsleistungen
4.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
4.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format oder eine Nachbearbeitung aufgrund der angelieferten Datenformats erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Agentur, siehe Anhang „Vergütungssätze“.
4.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Leistungsänderungen
5.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies der Agentur schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Agentur zu vergüten.
5.2 Die Agentur teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
5.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.5 Wünscht die Agentur eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 5.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 5.3 und 5.4.
6. Freigabe
6.1 Nach Aufforderung der Agentur ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
6.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
6.3 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 5).
7. Termine
7.1 Die Einhaltung bestimmter Liefertermine ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
7.3 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
8. Rechte
8.1 Die Agentur überträgt dem Kunden, aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen, die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht (räumlich, zeitlich, inhaltlich beschränkt) übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
8.2 Will der Kunde von der Agentur gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
8.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
8.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken die Agentur zu nennen, sofern die Agentur nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
8.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
9. Fremdleistungen
9.1 Die Agentur wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
9.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
10. Vergütung
10.1 Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Agentur berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
10.3 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur anwendbar (siehe Anhang „Vergütungssätze“).
10.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.5 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Agentur im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
10.6 Kostenvoranschläge der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als zehn (10) Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
11. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
11.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
11.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur hohe Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Lieferung.
11.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
11.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
12. Mängelansprüche
12.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
12.2 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Agentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
12.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Agentur die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
12.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.
13. Haftung
13.1 Die Agentur haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
13.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, tritt die Agentur lediglich als Vermittler auf. Sie übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft.
13.3 Sofern die Agentur Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
13.4 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
13.5 Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Konzepte, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
13.6 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht.
13.7 Die Agentur ist nicht verpflichtet Kundendaten zu sichern und haftet auch nicht bei Verlust von Kundendaten, weder in schriftlicher, digitaler noch anderer Form.
13.8 Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
13.9 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Fremdinhalte
14.1 Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller der Agentur gelieferten oder übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen, stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
15. Besonderheiten Webdesign und -publishing
15.1 Suchmaschinen: relevante Suchbegriffe und Stichwörter werden durch den Kunden festgelegt. Die Agentur kann hierbei beratend zur Seite stehen und die Internetseiten mit marktüblichen Techniken optimieren, gibt aber keine Gewähr für Positionierungen in Suchmaschinen.
15.2 Internet-Seiten-Darstellung: Internetseiten werden mit marktüblichen Techniken optimiert. Die Agentur kann keine Garantie für eine korrekte Darstellung der Internetseiten auf allen Geräten und Browsern geben.
15.3 Technologie-Neuheiten: Der Agentur steht es frei, zur Erbringung der Leistung im Zuge des technologischen Fortschritts auch neue bzw. andere Technologien, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
15.4 Website-Datenschutzerklärung und Impressum: Die Agentur erstellt Vorschläge für Datenschutzerklärungen und Impressumstexte für Internetseiten mittels eines Text-Generators eines Drittanbieters. Die daraus entstehenden Texte stellen lediglich einen Formulierungsvorschlag dar, den der Kunde sorgfältig auf Richtigkeit und Rechtssicherheit zu prüfen hat. Der Einsatz dieser Texte erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden, die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Richtigkeit und Rechtssicherheit.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Agentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der Agentur.
16.2 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen.
17. Referenznennung
17.1 Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, so weit mit dem Kunde dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.
18. Datenschutz
18.1 Die Agentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
18.2 Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Bestellung von Drucksachen – zur Vertragserfüllung nötig ist.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung Waldershof.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Tirschenreuth. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Agentur hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
19.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
19.4 Der Kunde selbst dafür verantwortlich, für jeden Auftrag den die Agentur für ihn ausführt, zu prüfen, ob er dafür künstlersozialabgabepflichtig ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
19.5 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anhang: Vergütungssätze
Der Anhang „Vergütungssätze“ ist nur in der PDF-Version der AGB enthalten. Diese können Sie jederzeit gerne unter info@mk-mediadesign.com anfordern.